Immobilienbewertung

Immobilienbewertung im OLG-Bezirk München. Partei- und Gerichtsgutachten TÜV-zertifizierter Bau- und Immobiliengutachter mit über 20 Jahren Erfahrung. Dafür steht der Name KANTNER. In Deutschland, Österreich und der Schweiz. Mit Tätigkeitsschwerpunkt im Oberlandesgerichtsbezirk München und somit den in den Landgerichtsbezirken Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München, Passau und Traunstein.

Valuation of developed and undeveloped properties

We appraise the value of developed and undeveloped properties. The Market value within the meaning of §194 BauGB (Federal Building Code), the Mortgage lending value within the meaning of § 16 PfandBG (Mortgage Bond Act), the Fair market value within the meaning of § 9 BeWG in conjunction with § 182 BeWG (Valuation Act) and the Fair value within the meaning of § 255 para. 4 HGB (German Commercial Code). In accordance either to income approach, asset value approach or sales comparison approach.

Survey report
Private expertise
Arbitrator’s award

Neben der Erstattung ordentlicher und insoweit belastbarer Gutachten im Partei- und Gerichtsauftrag sind wir auch beratend tätig. Schwerpunkt bildet dabei die bautechnische Kaufberatung im Zusammenhang mit Immobilienangeboten in Form gutachterlicher Stellungnahmen.  Außerdem nehmen wir Wertindikationen respektive Marktwertschätzungen in Form sogenannter Kurzgutachten vor.

Kaufberatung

Sie beabsichtigen den Kauf eines konkreten bebauten Grundstücks? Gerne beraten wir Sie im Vorfeld einer möglichen notariellen Beurkundung. Sichten und prüfen Unterlagen, führen eine bausachverständige Begehung durch oder prüfen die baurechtlichen Gegebenheiten.

Kurzgutachten

Sie benötigen eine unabhängige Schätzung des Marktwerts Ihrer Immobilie? Dann ist möglicherweise ein sogenanntes Kurzgutachten in Form einer qualifizierten Marktwerteinschätzung bereits zielführend. Eine bau- und immobiliensachverständige Begehung inkludiert.

Verkehrswertgutachten

Sie benötigen ein belastbares Gutachten, beispielsweise über den Verkehrswert, das den Anforderungen der Finanzverwaltung und Justiz entspricht? Dann verlassen Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung in der steuerlichen Immobilienbewertung und Gerichtsachverständigentätigkeit.

Immobilienbewertung mit Sachverstand

Der Name KANTNER steht für über 20 Jahre Erfahrung in der Begutachtung von Baumängeln und Bauschäden, der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke und damit zusammenhängender Rechte.

Sachverständige Simone Kantner

Simone Kantner


Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)

Beraterin des Bauzentrums der Landeshauptstadt München

Handelsrichterin am Landgericht München I

Ulrich Kantner


Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken (TÜV)

Berater des Bauzentrums der Landeshauptstadt München

Handelsrichter am Landgericht München I

»Only those who are able to detect and valuate building damages are able to appraise the value of developed property reliably.«

Wertunabhängige Honorierung in der Immobilienbewertung

Die Vergütung erfolgt bei Gerichtsgutachten grundsätzlich als Zeitvergütung und insoweit wertunabhängig. Dies praktizieren wir auch bei Partei- respektive Privatgutachten, wobei wir dabei in Einzelfällen auch eine Pauschalvergütung anbieten.

Kaufberatung

Zeithonorar (Stundensatz netto EUR 170,00)

Beispiel
EFH München, Stadtteil Trudering
Begehung, einfache schriftliche Stellungnahme
ca. netto EUR 340,-

Kurzgutachten

Pauschalhonorar (ab netto EUR 550,00)

Beispiel
EFH München, Stadtteil Harlaching
Begehung, Kurzgutachten
Pauschal netto EUR 550,-

Verkehrswertgutachten

Zeithonorar (Stundensatz netto EUR 170,00)

Beispiel
EFH München, Stadtteil Nymphenburg
Begehung, Gutachten
ca. netto EUR 2.700,-

Valuation of rights in rem

We appraise the value of real estate burdened with a limited right in rem as well as the value of the right of rem itself.

Building lease
Housing law
Usufruct
Überbau

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete


Wir ermitteln auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses die ortsübliche Vergleichsmiete iSd. § 558 Abs. 2 BGB.

Bewertung
von Sonderimmobilien

Wir ermitteln den Wert von Sonder- bzw. Spezialimmobilien.
Von Infrastrukturimmobilien, Logistikimmobilien, Hotelimmobilien, Gesundheitsimmobilien, Sozialimmobilien, Agrarimmobilien und kirchlichen Immobilien.

Due Diligence

Wir prüfen bebaute und unbebaute Grundstücke ob der baulichen und rechtlichen Gegebenheiten. Erstellen Machbarkeitsstudien (feasibility studies) und ermitteln erforderliche Investitionskosten (capital expenditures).

Technik
Wirtschaft

Anfrage

The fields marked with * are required.

Projekte